Gemeinsame MAV - ein deutliches Zeichen für mehr Mitbestimmung
Am 31. Oktober 2024 trafen sich in Dortmund Mitarbeitendenvertretungen der westfälischen und lippischen evangelischen Landeskirchen zu einem Fachtag. Knapp 100 Menschen, die gekommen waren, informierten sich über die Arbeit des Gesamtausschusses (Gesa). Dieses 14-köpfige Gremium bietet Fortbildungen für Mitarbeitendenvertretungen an. Beim diesjährigen Fachtag gab es neben allgemeinen Informationen Vorträge und Gespräche zu den Themen Novellierung des MVG, Bildung gemeinsamer MAVen und Neustrukturierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der EKvW.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) nimmt aus unserer Sicht die Zahl der Mitarbeitendenvertretungen in den letzten Jahren stetig ab. Dies ist deutlich an den Gemeinden zu spüren, da dort durch den Wechsel der Trägerschaft bei den Kindertageseinrichtungen die Zahl der Mitarbeitenden unter die Zahl der Beschäftigten sinkt, die für eine MAV notwendig wäre, oder nur eine Wahl einer "1-Personen-MAV" zulässt, vg. § 5, Absatz 1 und 8, Absatz 1, Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD).
Aus Sicht des Gesamtausschusses der Mitarbeitendenvertretungen der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche (Gesa EKvW/LLK) ist dies ein deutlicher Verlust der betrieblichen Mitbestimmung, dem wir gemeinsam entgegentreten sollten.
Durch die Novellierung des MVG-EKD gibt es seit dem 1. Januar 2024 eine vereinfachte Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Sinnvoll erscheint hier die Bildung einer Wahlgemeinschaft, um eine sogenannte "Gemeinsame MAV" zu wählen.
Zum Tätigkeitsbericht des Gesa-Fachausschusses Kita
Zum Tätigkeitsbericht des Gesa-Fachausschusses Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zum Tätigkeitsbericht des Gesa-Fachausschusses OGS
Zum Vortrag von Jörg Steckel, Leiter der EKvW-Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz